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KfW Förderung von Investitionen zur Nutzung der Sonnenenergie 

Auf dieser Seite möchten wir Ihnen die aktuellen Fördermaßnahmen der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) vorstellen. 

Derzeit fördert die KfW nachfolgende Investitionen zur Nutzung der Sonnenenergie. 

 KfW – Förderprogramm 270 

 KfW – Förderprogramm 274 

 KfW – Förderprogramm 275 

Bei Interesse sowie Fragen nehmen Sie bitte gerne Kontakt mit uns auf.

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KfW – Förderprogramm 270 

„ERNEUERBARE ENERGIEN – STANDARD“

 

Wer wird gefördert? 

Das KfW Förderprogramm 270 richtet sich sowohl an in- als auch an ausländische Unternehmen jeglicher Größe in privatem oder kommunalem Besitz, Freiberufler, Landwirte sowie Privatpersonen und gemeinnützige Organisationen. 

Die Förderung wird ebenfalls deutschen Firmen, ihren Tochtergesellschaften und Joint Ventures (mit signifikanter deutscher Beteiligung) im Ausland gewährt. 

Was wird gefördert?

Gefördert werden Anlagen, die Strom und Wärme aus regenerativen Energien erzeugen. Etwa aus Sonne, Wind, Biomasse oder Wasser. Batteriespeicher, auch wenn sie nachgerüstet werden, werden ebenfalls gefördert. 

Voraussetzung für die KfW Förderung: 

Voraussetzung ist, dass Sie zumindest einen Teil des Stroms in das öffentliche Stromnetz einspeisen. Ausländische Unternehmen erhalten die Förderung für Investitionen in Deutschland und im grenznahen Bereich von 50 km. 

Konditionen: 

Effektivzins ab 1,05%

Laufzeit
Tilgungsfreie Anlaufzeit
Zinsbindung
1 – 5 Jahre
bis zu 1 Jahr
gesamte Laufzeit
6 – 10 Jahre
bis zu 2 Jahre
gesamte Laufzeit
11 – 20 Jahre
bis zu 3 Jahre
10 oder 20 Jahre

Gefördert werden Kredite von bis zu 50 Mio. Euro je Vorhaben und bis zu 100 % der Investitionskosten. Ausgezahlt werden 100 % des Kreditbetrages, der wahlweise in einer Summe oder in Teilbeträgen abgerufen werden kann. Das Darlehn ist innerhalb von 12 Monaten nach Zusage abrufbar. 

Die Rückzahlung erfolgt wie folgt: Während der tilgungsfreien Zeit werden ausschließlich die Zinsen gezahlt. Anschließend erfolgt die Abzahlung in gleich hohen vierteljährliche Raten zuzüglich Zinsen auf den noch zu tilgenden Kreditbetrag. Sie können Ihren Kredit ganz oder teilweise außerplanmäßig tilgen – gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung. Die Rückzahlung erfolgt über Ihre Hausbank.

KfW – Förderprogramm 274 

„ERNEUERBARE ENERGIEN – PHOTOVOLTAIK“ 

Das KfW-Förderprogramm 274 unterliegt den selben Bedingungen und Konditionen wie das Förderprogramm 270, ist jedoch ausschließlich zur Förderung von Photovoltaik Anlagen vorgesehen.

KfW – Förderprogramm 275 

„ERNEUERBARE ENERGIEN – SPEICHER“ 

Wer wird gefördert? 

Gefördert werden neben Privatpersonen, gemeinnützigen Organisationen und Freiberuflern auch Unternehmen aus dem In- und Ausland, sowie Unternehmen mit kommunaler oder kirchlicher Beteiligung und Unternehmen an denen karitative Organisationen beteiligt sind. 

Nicht gefördert werden hingegen Bund, Bundesländer und Kommunen sowie Hersteller von Solar-Speichern. In Einzelfällen wird die Förderung von Unternehmen in Schwierigkeiten ebenfalls abgelehnt.

Was wird gefördert?

Gefördert werden stationären Batteriespeicher und -systeme in Verbindung mit Photovoltaik-Anlagen, deren Leistung 30 kWp nicht überschreitet. Je Photovoltaik-Anlage wird nur ein Speichersystem gefördert. Außerdem muss sich der geförderte Batteriespeicher in Deutschland befinden und mindestens 5 Jahre vom Antragsteller betrieben werden. 

Es werden auch Speichernachrüstungen gefördert, sofern die zugehörige Photovoltaik-Anlage nach dem 31.12.2012 in Betrieb genommen wurde.

Konditionen: 

Die Förderung besteht aus zwei Komponenten. Zum einen aus einem ziinsgünstigen KfW-Kredit, zum anderen aus einem Tilgungszuschuss durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. 

Effektivzins ab 1,05%

Gefördert werden bis zu 100 % der Investitionskosten. Ausgezahlt werden 100 % des Kreditbetrages, der wahlweise in einer Summe oder in Teilbeträgen abgerufen werden kann. Das Darlehn ist innerhalb von 12 Monaten nach Zusage abrufbar.

Die Rückzahlung erfolgt wie folgt: Während der tilgungsfreien Zeit werden ausschließlich die Zinsen gezahlt. Anschließend erfolgt die Abzahlung in gleich hohen vierteljährliche Raten zuzüglich Zinsen auf den noch zu tilgenden Kreditbetrag. Sie können Ihren Kredit ganz oder teilweise außerplanmäßig tilgen – gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung. Die Rückzahlung erfolgt über Ihre Hausbank.

Der Tilgungszuschuss ist ein Anteil an den förderfähigen Kosten des Batteriespeichers. Der Tilgungszuschuss reduziert die Kreditschuld und verkürzt die Laufzeit des Kredites. Ausgezahlt wird der Tilgungszuschuss nicht.

Antragszeitraum
Höhe Tilgungszuschuss
01.03.2016 - 30.06.2016
25 %
01.07.2016 - 31.12.2016
22 %
01.01.2017 - 30.06.2017
19 %
01.07.2017 - 31.12.2017
16 %
01.01.2018 - 30.06.2018
13 %
01.07.2018 - 31.12.2018
10 %
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